Sind Sie freischaffende(r ) anerkannte( r ) Künstler( in ) und das Finanzamt besteuert Ihre Einkünfte und Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit ?
Wenn ja, dann sollten Sie sich dringend einmal die Frage stellen, ob Ihr Finanzamt überhaupt eine
verfassungsrechtliche sowie gesetzliche Ermächtigungsgrundlage besitzt, um Ihr Einkommen sowie Ihre Umsätze, die Sie mit und aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit erzielen, zu besteuern.
Der selbst von der Finanzverwaltung ausdrücklich anerkannte Künstler und Filmemacher Burkhard Lenniger sagt: nein, die deutsche Finanzverwaltung besitzt keine verfassungsrechtliche sowie gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum
Erlass von Einkommens- und Umsatzsteuerbescheiden gegen freischaffende anerkannte Künstler und Künstlerinnen. Aus diesem Grund hat Burkhard Lenniger inzwischen eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vor dem Bundes-
verfassungsgericht Karlsruhe erhoben , abgedruckt in der Fachzeitschrift
Verfassungsbeschwerde im Wortlaut
Künstler genießen in Deutschland den Schutz des Grundgesetzes, insbesondere den Schutz aus Art. 5.3.1 Grundgesetz Art. 5.3.1 Grundgesetz
ist ein individuelles Freiheitsrecht ohne Gesetzesvorbehalt, so dass kein deutscher Finanzbeamter seit Einführung des Grundgesetzes in Deutschland 1949 das Einkommen sowie die Umsätze eines Künstlers / einer Künstlerin besteuern darf. Werk-
und Wirkbereich bilden eine unlösbare Einheit.§ 18.1.1. EStG ist verfassungswidrig. Die Finanzverwaltung hat jedoch kein Interesse, dieses endlich einzuräumen oder verfassungsgerichtlich feststellen zu lassen. Es gibt eindeutige Parallelen zum
Fall “Ehegatten-Spitting”, Verfassungswidrigkeit des § 26 EStG aus dem Jahr 1957, Die Leitsätze des so genannten
Doch die deutsche Finanzverwaltung hat trotzdem belastende Verwaltungsakte gegen die freischaffenden Künstler erlassen und tut es auch weiter, bundesweit; zwar rechtswidrig, weil verfassungswidrig aber dennnoch. Gehen Sie zu Ihrem
Steuerberater und / oder zu Ihrem Finanzamt und erheben Sie gegen sowohl Ihre aktuellen Steuerbescheide sowie gegen alle bisher in der Vergangenheit gegen Sie erlassenen Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide Widerspruch wegen fehlender
verfassungsrechtlicher / gesetzlicher Ermächtigung und beziehen sich auf Ihr Da Herrscher aller Epochen den abhängigen gefälligen
Künstler zur Glorifizierung des herrschenden Systems benötigen, sollte mit dieser "absoluten Unantastbarkeit des freien Künstlers" durch Grundgesetz, Art. 5.3.1, der freie unbequeme Künstler außerhalb des Dunstkreises der jeweils
herrschenden politischen Gruppen abgesichert werden. Weil böswillige Mächtige schon immer (seit es Berichte aus dem Altertum gibt) die willkürlich erhobene Steuer zur Vermögens-Vernichtung und Enteignung genutzt haben, war es den
Vätern des Grundgesetzes 1949 wichtig, gerade auch diesen zur Vernichtung geeigneten Eingriff in die Unabhängigkeit des Künstlers, Wissenschaftlers ... sicher zu verhindern. Finanzbeamte und Juristen haben aber von schlechten
Gewohnheiten aus der undemokratischen Vorzeit zu keinem Zeitpunkt ablassen wollen. Deshalb werden Sie niemals eine korrekte zutreffende Antwort von Ihrem Finanzbeamten oder Ihrem Steuerberater bekommen. In der gesamten Ausbildung
dieser steuerfachlichen Berufe wurde diese grundgesetzliche Absicht bewusst verschwiegen und sogar verfälscht erklärt. Wir Künstler und Künstlerinnen dürfen uns nicht länger unserer ausdrücklich grundgesetzlich verbürgten
Kunstfreiheitsgarantie berauben lassen, es ist sicherlich spät aber noch nicht zu spät, darum handeln Sie jetzt und erheben Sie persönlich Widerspruch, denn es geht um Ihre persönliche Freiheit, grundgesetzlich garantiert.
Ihren eingelegten Einspruch teilen Sie Burkhard Lenniger bitte per mail
( Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei )
cvp video-, film- &. fernsehproduktion burkhard lenniger
studio-institut für audio - visuelle fotorealistische planungsdarstellung und kommunikation